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Leatherman Wingman Multitool

Multitool »Wingman« von Leatherman

Artikel №
86-796

Das Leatherman Wingman Multitool ist ein verlässlicher Helfer in allen Lebenslagen, zu Hause oder unterwegs. Es ist leicht und sehr kompakt, sodass es auch in der Hosentasche getragen werden kann. Alle Teile sind aus edlem Stahl gefertigt und die außenliegende Messerklinge kann mit einer Hand geöffnet und ver-/entriegelt werden. Mit Gürteltasche aus Nylon.

Konfiguration:

  • federunterstützte Spitzzange
  • federunterstützter Drahtschneider
  • Kombi-Klinge
  • Paketöffner
  • Holz/Metall-Feile
  • Schere
  • Mittlerer Schraubendreher
  • Großer Schraubendreher
  • Kreuzschlitzschraubendreher
  • Maßstab (1.5”)
  • Kapselheber
  • Dosenöffner
  • Abisolierklinge
  • abnehmbarer Taschenclip

Dieses Multitool ist mit einer Messerklinge ausgerüstet, die einhändig geöffnet und festgestellt werden kann. Damit fällt das Multitool in Deutschland unter das Waffengesetz (WaffG).

Nach §42a Satz 1 Abs.3 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist es verboten "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" mit sich zu führen. Technische Merkmale von Einhandmessern sind wie folgt definiert:

  • ein seitlich an der Klinge angebrachter Stift oder
  • eine Öffnung in der Klinge (Daumenloch) oder
  • ein aus dem Griff ragender Sporn oder
  • ein federunterstützter Öffnungsmechanismus (Spring-, Fallmesser).

Von dieser Bestimmung gibt es jedoch, wie immer, Ausnahmen, z.B der "Transport in einem verschlossenen Behältnis" oder wenn "ein berechtigtes Interesse vorliegt".

Für den Transport in einem geschlossenen Behältnis genügt auch ein ordentlich verschlossener Rucksack oder eine ordentlich verschlossene Packtasche, Werkzeugrolle, Toolbox etc. Wichtig ist, da sind sich die Juristen einig, dass man nicht ohne absichtliches Öffnen, Entriegeln, Aufknüpfen etc. an das Messer kommt.

Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. bei der Ausübung von Sport vor. Unter Sport fällt auch Wandern und Camping. Jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern ist also weiter möglich.

Nicht unter den §42a Satz 1 Abs. 3 fallen beidhändig zu bedienende Klappmesser mit einer an der Klinge angebrachten Fingernagelrille. Hierzu gehören also z.B. die Klassiker Buck 110, Fällkniven Klappmesser und Hartkopf Taschenmesser. Auch Einhandmesser, bei denen die Einhandfunktion rückgängig gemacht wurde, etwa durch Entfernen des Klingenstifts, fallen nicht mehr unter die Regelung.

Stand: März 2021

  • Edelstahl, satiniert
  • Nettogewicht: 198.4 g
  • Länge geschlossen: 100 mm
  • Länge der Klinge: 65 mm
  • Klingenstahlgüte: 420 HC
  • ohne Gürteltasche
  • mit Taschenclip
  • USA
  • Bruttogewicht: 255 g
Preis inkl. USt*
89,00 €
* Der Preis enthält 14,21 € deutsche Umsatzsteuer (19% bzw. 7% ermäßigter Satz für Bücher).
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