Wir verwenden Cookies zur Analyse, Werbung und zur Verbesserung unserer Website. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
>
Shop
>
Accessories
>
Multitools
>
Leatherman Charge Plus TTI Multitool

Multitool »Charge Plus TTi« von Leatherman

Artikel №
86-797

Ein gelungenes Design und Top-Materialien machen das Charge TTi zur ersten Wahl für diejenigen, die ein Top-Produkt besitzen möchten. Das Charge TTi gehört zur Bundesliga der Multi-Tools und glänzt mit edlen Materialien und hochwertigen Details. So bestehen die Griffe aus Titan und alle Drehpunkte sind in Bronzebuchsen gelagert.

Konfiguration:

  • Spitzzange
  • auswechselbare Drahtschneiden
  • Messer
  • Wellenschliffmesser mit Schneidhaken
  • Säge
  • Schere
  • Holz-/Metallfeile
  • 8 Doppel-Bits
  • Mittlerer/großer Schraubendreher
  • Lineal
  • Dosenöffner/Kapselheber
  • Abisolierklinge
  • Anhängeöse / Abnehmbarer Taschenclip
  • Gürteltasche aus Nylon

Dieses Multitool ist mit einer Messerklinge ausgerüstet, die einhändig geöffnet und festgestellt werden kann. Damit fällt das Multitool in Deutschland unter das Waffengesetz (WaffG).

Nach §42a Satz 1 Abs.3 des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist es verboten "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" mit sich zu führen. Technische Merkmale von Einhandmessern sind wie folgt definiert:

  • ein seitlich an der Klinge angebrachter Stift oder
  • eine Öffnung in der Klinge (Daumenloch) oder
  • ein aus dem Griff ragender Sporn oder
  • ein federunterstützter Öffnungsmechanismus (Spring-, Fallmesser).

Von dieser Bestimmung gibt es jedoch, wie immer, Ausnahmen, z.B der "Transport in einem verschlossenen Behältnis" oder wenn "ein berechtigtes Interesse vorliegt".

Für den Transport in einem geschlossenen Behältnis genügt auch ein ordentlich verschlossener Rucksack oder eine ordentlich verschlossene Packtasche, Werkzeugrolle, Toolbox etc. Wichtig ist, da sind sich die Juristen einig, dass man nicht ohne absichtliches Öffnen, Entriegeln, Aufknüpfen etc. an das Messer kommt.

Ein berechtigtes Interesse liegt z.B. bei der Ausübung von Sport vor. Unter Sport fällt auch Wandern und Camping. Jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern ist also weiter möglich.

Nicht unter den §42a Satz 1 Abs. 3 fallen beidhändig zu bedienende Klappmesser mit einer an der Klinge angebrachten Fingernagelrille. Hierzu gehören also z.B. die Klassiker Buck 110, Fällkniven Klappmesser und Hartkopf Taschenmesser. Auch Einhandmesser, bei denen die Einhandfunktion rückgängig gemacht wurde, etwa durch Entfernen des Klingenstifts, fallen nicht mehr unter die Regelung.

Stand: März 2021

  • Edelstahl / Titan
  • Nettogewicht: 232 g
  • Länge geschlossen: 100 mm
  • Länge der Klinge: 75 mm
  • Klingenstahlgüte: CPM S30V
  • mit Gürteltasche aus braunem Leder
  • USA
  • Bruttogewicht: 362 g
Preis inkl. USt*
279,00 €
* Der Preis enthält 44,55 € deutsche Umsatzsteuer (19% bzw. 7% ermäßigter Satz für Bücher).
Ist verfügbar, kann sofort aus unserem Lager in Würzburg, Deutschland, versendet werden
Stück
Auf der Wunschliste speichern

Noch Fragen?

Unser Kundenservice freut sich, wenn er weiterhelfen kann: Montag bis Donnerstag 08:00-17:00 MEZ, freitags 08:00-16:00 MEZ Tel.: +49 / 931 / 250 61 16 oder eMail: service@wwag.com